Informationen

Ab 01.01.2020 ändert sich bundesweit die gynäkologische Krebsvorsorge ab 35 Jahren. Die Krankenkassen bezahlen die Krebsvorsorgeuntersuchung komplett nur noch alle 3 Jahre. Wir bieten Ihnen in den Jahren dazwischen die jährliche gewohnte Krebsvorsorge weiterhin an zu einem geringen Selbstkostenanteil an, damit Sie auf dem gewohnten hohem Niveau weiterhin Ihre jährliche Vorsorge erhalten.

Bisher wurde bei Ihrer jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung auch der Abstrich vom Gebärmutterhals zur Untersuchung auf erkrankte Zellen durchgeführt. Ab dem 01.01.2020 ändern sich einige Punkte in der Krebsvorsorge – bedingt durch die neuen gesetzlichen Vorgaben.

Dies ist Kassenleistung ab 1.1.2020

Altersgruppe 20-34 Jahre – es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung und dem Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Vorsorge und Früherkennung vom Gebärmutterhalskrebs.

Altersgruppe ab dem 35. Lebensjahr – es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Brust.

NEU: nur noch alle drei Jahre: der Zellabstrich vom Gebärmutterhals + ein Abstrich auf HPV zusätzlich

 

Wir empfehlen: 

Patientinnen ab dem 35, Lebensjahr sollte im Rahmen der jährlichen Tastuntersuchung wie bisher auch einen Zellabstrich und die zytologische Untersuchung des Zellmaterials durchführen lassen. So bleibt Ihre bisherige Sicherheit erhalten!

DER VORSORGEABSTRICH 35 PLUS